Wie sollen die Manuskripte eingereicht werden?
1. Wie kann man der ZPE ein Manuskript zur Publikation vorschlagen?
– Die Beiträge müssen, je nach fachlichem Inhalt, an einen der Herausgeber gesandt werden. Herausgeber der ZPE sind:
Ameling, Walter, Prof. Dr.
Armoni, Charikleia, Prof. Dr.
Ast, Rodney, Dr.
Eck, Werner, Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Hammerstaedt, Jürgen, Prof. Dr.
Jördens, Andrea, Prof. Dr.
Lebek, Wolfgang Dieter, Prof. Dr.
Maresch, Klaus, Priv.-Doz. Dr.
Petzl, Georg, Prof. Dr.
Römer, Cornelia, Prof. Dr.
Speidel, Michael A., Priv.-Doz. Dr.
Staab, Gregor, Prof. Dr.
– Manuskripte sollen unbedingt nur bei einem der Herausgeber zur Begutachtung eingereicht werden.
2. In welchen Sprachen werden Beiträge in der ZPE publiziert?
– Es werden Beiträge in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache publiziert.
– Aufsätze, die in einer Sprache abgefasst sind, die nicht die Sprache des Autors ist, sollten generell von einem native speakerdurchgesehen werden, bevor ein Manuskript eingereicht wird.
3. Wie müssen die Manuskripte gestaltet sein?
Allgemein:
– Manuskripte müssen abgeschlossen sein. Nachträgliche Ergänzungen und stilistische Korrekturen sind nicht mehr möglich.
– Manuskripte müssen in elektronischer Form eingereicht werden (Word + PDF files).
– Es werden Fußnoten verwendet (keine Endnoten).
– Am Ende des Beitrags erscheint der Namen des Verfassers, seine Postadresse (oder Institutsadresse) und seine E-Mail-Adresse.
Zitation:
– Bei Literaturangaben erscheinen keine Hinweise auf den Verlag, in dem ein Werk erschienen ist
– Bei Aufsatztiteln oder Lexikonartikeln werden keine Anführungszeichen gesetzt.
– Griechischer Text und auch einzelne griechische Wörter werden nicht transkribiert.
– Zitationen müssen innerhalb eines Aufsatzes einheitlich gestaltet sein.
Schriftarten:
– Zwingend erforderlich ist die Verwendung von Unicode-Zeichensätzen. Andere Fonts können nicht verarbeitet werden.
– Es werden ausschließlich Texte und Dokumente in lateinischer und griechischer Sprache behandelt, in begründeten Einzelfällen auch demotische (Umschrift) und koptische Texte. Hebräische und arabische Schrift kann (abgesehen von einzelnen Wörtern) nicht umgesetzt werden.
4. Was ist bei Editionenund Abbildungen zu beachten?
– Bei der Erstveröffentlichung von neuen Dokumenten, die im Besitz von Museen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder ähnlichen Institutionen sind, muss die Zustimmung der Einrichtungen vorgelegt werden, in deren Besitz sich das jeweilige Objekt befindet (Wir müssen dies verlangen, weil mehrmals gegen die an sich selbstverständliche Voraussetzung, dass eine Genehmigung zur Publikation vorliegt, verstoßen wurde.) Sollte eine solche Erklärung nicht vorgelegt worden sein, gehen wir davon aus, dass ein Dokument sich im Besitz dessen befindet, der den Artikel verfasst hat. Sollte sich aber nachträglich herausstellen, dass ein Autor zur Publikation nicht berechtigt war, ist er für die Folgen verantwortlich.
– Fotos müssen in digitaler Form als Bilddateien (JPEG- oder TIFF-Dateien) mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi sogleich zusammen mit dem Manuskript eingereicht werden, in der Qualität, wie sie später für die Publikation nötig sind. Es genügen nicht Fotos in geringerer Auflösung, sozusagen als Vorinformation für die Originalfotos, die später nachgereicht werden sollen; auch Fotos innerhalb eines Worddokuments genügen nicht, da diese für den Druck nicht mehr verwendet werden können.
– Fotos erscheinen grundsätzlich nur in Schwarz-Weiß.
– Es wird vorausgesetzt, dass die Verfasser über die Genehmigung zur Reproduktion der eingesandten Fotografien verfügen.
5. Was geschieht, wenn ein Aufsatz zur Publikation angenommen wurde?
– Der Aufsatz wird von der Redaktion bearbeitet. Nach Abschluss der redaktionellen Bearbeitung erhält der Autor eine Korrekturfahne (PDF-Datei).
– Es können nur noch Satz- oder Schreibfehler korrigiert werden. Ergänzungen, Streichungen, stilistische Änderungen oder Schönheitskorrekturen sind nicht mehr möglich.
– Alle Korrekturen müssen sich auf diese Korrekturfahne beziehen. Es ist nicht möglich, eine neue Fassung des Beitrags zu schicken.
6. Erhalten die Autoren Sonderdrucke?
– Mit Band 175, 2010 ist die ZPE, in Absprache mit dem Verlag Habelt und dem Brauch zahlreicher anderer Zeitschriften folgend, dazu übergegangen, keine Papier-Sonderdrucke mehr zu versenden. Stattdessen erhalten die Autoren mit dem Erscheinen des Bandes, der ihren Beitrag enthält, als Separatum eine PDF-Datei ihres Aufsatzes. Diese PDF-Sonderdrucke sind für den privaten Gebrauch und Versand vorgesehen und dürfen erst ein Jahr nach Erscheinen für den Open Access-Download zur Verfügung gestellt werden.
– Kostenpflichtig können die Autoren auch einmalig direkt beim Habelt-Verlag Papiersonderdrucke bestellen. Informationen über das Prozedere und die Kosten erteilt der Habelt-Verlag [verlag(at)habelt.de] .