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Schematische Darstellung der Regelungen

Die prüfungsrechtlichen Regelungen für die Belegung der Lateinkurse variieren je nachdem, über welches Modul bzw. über welchen Studiengang Sie die Kurse belegen, insbesondere hinsichtlich der Anwesenheitspflicht, der Klausuranmeldung und der Verbuchung der Ergebnisse. Auf folgenden Seiten finden wie neben den grundsätzlichen Informationen zu den Lateinkursen eine Zusammenfassung der Regelungen, die für einzelne Studiengänge bzw. Module gelten. Sollten Ihre Fragen hierbei nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gern an uns.

Belegungsart

Anwesenheitspflicht

Prüfungsanmeldung

Studium Integrale (SI)

Latein I: Anwesenheitspflicht für die Verbuchung des Kurses in KLIPS Latein II und Latein III: Anwesenheitspflicht für die Zulassung zur Klausur

Prüfungsanmeldung durch das IfA-Sekretariat, wenn die Anwesenheitspflicht erfüllt ist

Extracurriculare Angebote (EA)

keine Anwesenheitspflicht

Prüfungsanmeldung durch Studierende

Archäologie Ergänzungsmodul 5 Spracherwerb Latein 4235YBFXML

Anwesenheitspflich in allen drei Lateinkursen; gilt als Grundlage für die Verbuchung der Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung und für die Zulassung zu den Klausuren in Latein II bzw.in Latein III

Prüfungsanmeldung durch Studierende; Bestehen der Klausur ist für die Verbuchung der MAP erforderlich

ASuK Alte Geschichte BM3a Latinum 4235XBFXML

Anwesenheitspflicht in allen drei Kursen. Der Nachweis über die Belegung der drei Kurse (Transcript of Records) ist für die Prüfungsanmeldung bei der Bezirksregierung erforderlich.

Teilnahme an den internen Klausuren ist nicht erforderlich; MAP-Verbuchung nach dem Bestehen der Abiturzusatzprüfung bei der Bezirksregierung; freiwillige Teilnahme an den internen Klausuren möglich; Prüfungsanmeldung durch Studierende

Freie Hörer

keine Anwesenheitspflicht

Prüfungsanmeldung durch Studierende