Schematische Darstellung der Regelungen
Die prüfungsrechtlichen Regelungen für die Belegung der Lateinkurse variieren je nachdem, über welches Modul bzw. über welchen Studiengang Sie die Kurse belegen, insbesondere hinsichtlich der Anwesenheitspflicht, der Klausuranmeldung und der Verbuchung der Ergebnisse. Auf folgenden Seiten finden wie neben den grundsätzlichen Informationen zu den Lateinkursen eine Zusammenfassung der Regelungen, die für einzelne Studiengänge bzw. Module gelten. Sollten Ihre Fragen hierbei nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gern an uns.
Belegungsart | Anwesenheitspflicht | Prüfungsanmeldung |
Studium Integrale (SI) | Latein I: Anwesenheitspflicht für die Verbuchung des Kurses in KLIPS Latein II und Latein III: Anwesenheitspflicht für die Zulassung zur Klausur | Prüfungsanmeldung durch das IfA-Sekretariat, wenn die Anwesenheitspflicht erfüllt ist |
Extracurriculare Angebote (EA) | keine Anwesenheitspflicht | Prüfungsanmeldung durch Studierende |
Archäologie Ergänzungsmodul 5 Spracherwerb Latein 4235YBFXML | Anwesenheitspflich in allen drei Lateinkursen; gilt als Grundlage für die Verbuchung der Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung und für die Zulassung zu den Klausuren in Latein II bzw.in Latein III | Prüfungsanmeldung durch Studierende; Bestehen der Klausur ist für die Verbuchung der MAP erforderlich |
ASuK Alte Geschichte BM3a Latinum 4235XBFXML | Anwesenheitspflicht in allen drei Kursen. Der Nachweis über die Belegung der drei Kurse (Transcript of Records) ist für die Prüfungsanmeldung bei der Bezirksregierung erforderlich. | Teilnahme an den internen Klausuren ist nicht erforderlich; MAP-Verbuchung nach dem Bestehen der Abiturzusatzprüfung bei der Bezirksregierung; freiwillige Teilnahme an den internen Klausuren möglich; Prüfungsanmeldung durch Studierende |
Freie Anmeldung | keine Anwesenheitspflicht | Prüfungsanmeldung durch Studierende |