Sie belegen Lateinkurse im Studium BA Archäologie
Wahl der Belegungsart
Im Studium BA Archäologie haben Sie zwei Möglichkeiten, die Lateinkurse zu belegen:
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über das Ergänzungsmodul EM 5
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über das Studium Integrale
Die Beratung, welche Option zu Ihrem Studienprofil passt, erfolgt im Fachbereich Archäologie.
Sollten Sie die Belegung über das Studium Integrale in Anspruch nehmen, gelten für Sie die dafür festgelegten Regelungen für SI, die Sie unter diesem Link finden.
Belegen Sie die Lateinkurse über das Ergänzungsmodul 5, finden Sie die ensprechenden Regelungen nachstehend.
Kursanmeldung über das EM 5
- Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt über KLIPS während der 1. und der 2. Belegungsphase.
- Nach Ablauf der beiden Belegungsphasen ist eine Anmeldung über sekretariat-ifauni-koeln.de möglich, falls es noch freie Plätze gibt.
- Nach Beginn der Vorlesungszeit ist eine Anmeldung nur in Ausnahmefällen nach einer vorherigen Rücksprache mit den Dozierenden möglich.
- Die Lateinkurse sind in KLIPS unter dem Ergänzungsmodul 5 (4235YBFXML) „Spracherwerb Latein“ im Archäologiestudium zu finden. Bei der Anmeldung kann der gewünschte Kurs - Latein I, Latein II oder Latein III - gewählt werden.
- In der Lehrveranstaltungsübersicht sind die Lateinkurse unter den folgenden Nummern zu finden:
Latein I: 142358200 (Parallelkurs 1), 142358201 (Parallelkurs 2)
Latein II: 142358210 (Parallelkurs 1), 142358211 (Parallelkurs 2)
Latein III: 142358220.
Regelungen für die Teilnahme am Kurs
- Bei der modularen Kursbelegung gilt die Anwesenheitspflicht.
- Eine zulässige Fehlquote liegt bei 20 % pro Semester ungeachtet der Abwesenheitsgründe.
- Bei einer Überschreitung der zulässigen Fehlstunden werden Sie vom Kurs abgemeldet. Das Erbringen einer anderen Studienleistung als Ersatz für die Fehlstunden ist nicht möglich.
- Bei einer unentschuldigten Abwesenheit an allen Terminen in der ersten Vorlesungswoche erfolgt eine Abmeldung vom Kurs. Als Entschuldigung ist vor Kursbeginn eine E-Mail an sekretariat-ifauni-koeln.de zu senden. Die Vorlage eines Attests ist nicht erforderlich.
Verbuchung der Kursergebnisse, Zulassung und Anmeldung zur Klausur
Die Anforderungen für die Verbuchung der Ergebnisse variieren je nach Lateinkurs.
Latein I
- In Latein I wird keine Abschlussklausur geschrieben.
- Ist die Anwesenheitspflicht erfüllt, so wird die Kursteilnahme an Latein I automatisch verbucht.
- Wird die Anwesenheitspflicht nicht eingehalten, erfolgt nach Ablauf der Vorlesungszeit eine Abmeldung vom Kurs ohne Verbuchung.
Latein II, Latein III
- Die Kurse Latein II und Latein III enden jeweils mit einer Klausur.
- Bei der erfüllten Anwesenheitspflicht wird die Kursteilnahme an Latein II verbucht.
- Die erfüllte Anwesenheitspflicht ist zudem die Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur.
- Die Anmeldung zur Klausur erfolgt durch die Studierenden selbst, wenn das Einhalten der Anwesenheitspflicht von den Dozierenden bestätigt ist. Im Falle einer Selbstanmeldung ohne die vorliegenden Zulassungsvoraussetzungen wird man von der Klausur abgemeldet.
Latein II, Latein III: Klausuren
- Ob die schriftliche Modulabschlussprüfung in Latein II oder in Latein III abgelegt werden muss, ist mit der Studienberatung des Fachs Archäologie zu klären.
- In den beiden Kursen werden jeweils zwei Klausurtermine pro Semester angeboten.
- Dritttermine werden grundsätzlich nicht angeboten, auch dann nicht, wenn die Abwesenheit an den beiden Terminen begründet ist.
- Es besteht die Möglichkeit, direkt am Zweittermin teilzunehmen, allerdings verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren Versuch im gleichen Semester.
- Eine gleichzeitige Anmeldung zu den beiden Klausurterminen ist technisch nicht möglich.
- Die Klausuren in Latein II und Latein III dauern jeweils 3 Zeitstunden (180 Minuten).
- In der Klausur ist die Benutzung eines lateinisch-deutschen Lexikons (mit Ausnahme eines Grammatikanhangs o.Ä.) gestattet. Nicht-Muttersprachler können darüber hinaus auch ein weiteres Wörterbuch (Muttersprache-Deutsch/Deutsch-Muttersprache) benutzen.
Kurs- und Klausurwiederholung
- Beim Nicht-Erscheinen oder Nicht-Bestehen der Klausur bei dem Ersttermin erfolgt durch das IfA-Sekretariat automatische eine Anmeldung zum Zweittermin.
- Die Möglichkeit einer Abmeldung über KLIPS besteht bis einen Tag vor der Klausur.
- Beim Nicht-Bestehen oder Nicht-Erscheinen zum Zweittermin wird eine „5 mangelhaft“ verbucht.
- Die Klausur kann in den Folgesemestern ohne Versuchsrestriktionen wiederholt werden.
- Ein erneuter Kursbesuch ist innerhalb von zwei Semestern, die auf das Semester der Erstbelegung folgen, nicht verpflichtend, aber möglich, solange die Kurskapazität es zulässt. Ab dem dritten Folgesemester ist der Kurs erneut zu besuchen, um zur Klausur zugelassen zu werden.