Sie belegen Lateinkurse über das Studium Integrale
Kursanmeldung
- Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt über KLIPS während der 1. und der 2. Belegungsphase.
- Nach Ablauf der beiden Belegungsphasen ist eine Anmeldung über sekretariat-ifauni-koeln.de möglich, falls es noch freie Plätze gibt.
- Nach Beginn der Vorlesungszeit ist eine Anmeldung nur in Ausnahmefällen nach einer vorherigen Rücksprache mit den Dozierenden möglich.
- Die Lateinkurse sind in KLIPS unter Studium Integrale zu finden (im Gesamtstudiengang). Sie sind unter Sprachen – Latein hinterlegt. Bei der Anmeldung kann der gewünschte Kurs gewählt werden:
Latein A = Latein I
Latein B = Latein II
Latein C = Latein III. - In der Lehrveranstaltungsübersicht sind die Lateinkurse unter den folgenden Nummern zu finden:
Latein I: 142358200 (Parallelkurs 1), 142358201 (Parallelkurs 2)
Latein II: 142358210 (Parallelkurs 1), 142358211 (Parallelkurs 2)
Latein III: 142358220.
Regelungen für die Teilnahme am Kurs
- Bei der Kursbelegung über das Studium Integrale gilt die Anwesenheitspflicht.
- Eine zulässige Fehlquote liegt bei 20 % pro Semester ungeachtet der Abwesenheitsgründe.
- Bei einer Überschreitung der zulässigen Fehlstunden werden Sie vom Kurs abgemeldet. Das Erbringen einer anderen Studienleistung als Ersatz für die Fehlstunden ist nicht möglich.
- Bei einer unentschuldigten Abwesenheit an allen Terminen in der ersten Vorlesungswoche erfolgt eine Abmeldung vom Kurs. Als Entschuldigung ist vor Kursbeginn eine E-Mail an sekretariat-ifauni-koeln.de zu senden, die Vorlage eines Attests ist nicht erforderlich.
Verbuchung der Kursergebnisse, Zulassung und Anmeldung zur Klausur
Die Anforderungen für die Verbuchung der Ergebnisse variieren je nach Lateinkurs.
Latein I
- In Latein I wird keine Abschlussklausur geschrieben.
- Ist die Anwesenheitspflicht erfüllten, werden 4 Credit Points in KLIPS automatisch verbucht.
- Wird die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, erfolgt nach Ablauf der Vorlesungszeit eine Abmeldung vom Kurs ohne Verbuchung.
Latein II, Latein III
- Die Kurse Latein II und Latein III enden jeweils mit einer Klausur.
- Die erfüllte Anwesenheitspflicht ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur.
- Eine reine Kursteilnahme wird in Latein II und Latein III nicht verbucht.
- Die Verbuchung der Kurs-Ergebnisse in Form von weiteren 4 CP erfolgt ausschließlich nach der bestandenen Klausur.
- Die Anmeldung zur Klausur erfolgt durch das Sekretariat des Instituts für Altertumskunde nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Im Falle einer Selbstanmeldung ohne die vorliegenden Zulassungsvoraussetzungen wird man von der Klausur abgemeldet.
Latein II und Latein III: Klausuren
- Die Klausuren werden in den Kursen Latein II und Latein III geschrieben.
- Studierende mit SI-Belegung werden automatisch zur Klausur angemeldet, wenn die Anwesenheitspflicht erfüllt ist.
- Es werden zwei Termine pro Semester angeboten.
- Dritttermine werden grundsätzlich nicht angeboten, auch dann nicht, wenn die Abwesenheit an den beiden Terminen begründet ist.
- Es besteht die Möglichkeit, direkt am Zweittermin teilzunehmen, allerdings verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren Versuch im gleichen Semester.
- Eine gleichzeitige Anmeldung zu den beiden Terminen ist technisch nicht möglich.
- Die Klausuren in Latein II und Latein III dauern jeweils 3 Zeitstunden (180 Minuten).
- In der Klausur ist die Benutzung eines lateinisch-deutschen Lexikons (mit Ausnahme eines Grammatikanhangs o.Ä.) gestattet. Nicht-Muttersprachler können darüber hinaus auch ein weiteres Wörterbuch (Muttersprache-Deutsch/Deutsch-Muttersprache) benutzen.
Kurs- und Klausurwiederholung
- Beim Nicht-Erscheinen oder Nicht-Bestehen der Klausur bei dem Ersttermin erfolgt durch das IfA-Sekretariat automatisch eine Anmeldung zum Zweittermin.
- Die Möglichkeit einer Abmeldung über KLIPS besteht bis einen Tag vor der Klausur.
- Beim Nicht-Bestehen beim bzw. oder Nicht-Erscheinen zum Zweittermin erfolgt eine Abmeldung ohne Verbuchung der Ergebnisse.
- Ein „Nichtbestanden“ wird nicht verbucht.
- Die Klausur kann in den Folgesemestern wiederholt werden.
- Es bestehen keine Versuchsrestriktionen für die fakultätsinternen Latinumsklausuren.
- Ein erneuter Kursbesuch ist innerhalb von zwei Semestern, die auf das Semester der Erstbelegung folgen, nicht verpflichtend, aber möglich, solange es freie Plätze im Kurs gibt. Ab dem dritten Folgesemester ist der Kurs erneut zu besuchen, um zur Klausur zugelassen zu werden.
Sprachnachweise
- Nach der erfolgreich bestandenen Klausur wird zusätzlich zu der Verbuchung von 4 CP in KLIPS der Nachweis über das fakultätsinterne Kleine Latinum (nach Latein II) bzw. das fakultätsinterne Latinum (nach Latein III) in der Papierform ausgestellt.
- Studierende werden per E-Mail informiert, wenn die Sprachnachweise abholbereit vorliegen.
- Der Sprachnachweis ist beim zuständigen Prüfungsamt einzureichen, um die Sprachvoraussetzungen zu verbuchen.
- Anschließend erfolgt eine separate Verbuchung der Sprachvoraussetzungen in KLIPS.